Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Buchmann GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Sämtlichen Angeboten und Lieferungen der Firma Buchmann GmbH, nachstehend Verkäuferin genannt, liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.
  2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
  3. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

 

§ 2 Angebote und Preise

  1. Alle Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit für die Verkäuferin freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform.
  2. Die Verkäuferin behält sich vor, Aufträge mit einem Bestellwert unter 150€ netto oder einem Warengewicht unter 10 kg netto abzulehnen. In diesen Fällen kann wahlweise:
    1. Der Auftrag vollständig abgelehnt werden, oder
    2. Nachträglich ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 15€ netto erhoben werden.

 

§ 3 Preise

  1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung frei Rampe ohne Mehrwertsteuer. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

 

§ 4 Abnahmeverzug

  1. Befindet sich der Käufer in Abnahmeverzug, so kann die Verkäuferin nach Setzung einer Nachfrist von längstens 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Bei verspäteter Abnahme kann dem Käufer ggf. ein höherer Tagespreis in Rechnung gestellt werden. Als Schadenersatz kann die Verkäuferin 5% des entgangenen Nettoumsatzes pauschal berechnen. Dem Käufer steht die Möglichkeit zu, nachzuweisen, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzansprüchen durch die Verkäuferin bleibt vorbehalten.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basis-Zinssatz, mindestens aber 10% berechnet.
  2. Die Zahlungsverpflichtung wird durch Erhebung von Mängelrügen nicht berührt, es sei denn, dass der gerügte Mangel die Unbrauchbarkeit der gesamten Ware verursacht.
  3. Scheck und Wechsel, falls diese Art der Zahlung vereinbart ist, werden nur erfüllungshalber angenommen. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sind als Barauslagen sofort zu erstatten.
  4. Bei Nichteinhalten des vertraglichen Zahlungszieles kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer besonderen Benachrichtigung oder Mahnung bedarf. Ist der Käufer mit einer Zahlung länger als 10 Tage in Verzug geraten, oder hat er eine Zahlung eingestellt oder ist eine wesentliche Verschlechterung des Vermögensverhältnisses des Käufers eingetreten, so werden alle Forderungen der Verkäuferin aus sämtlichen bestehenden Verträgen gegenüber dem Käufer für bereits gelieferte und noch nicht ausgelieferte Waren sofort zur Zahlung fällig. Die Verkäuferin ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  5. Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist eine Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Forderung, mit der aufgerechnet werden soll, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur dann zulässig, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Zahlung ist – soweit nicht anders vereinbart – in EURO zu leisten.

 

§ 6 Gewährleistung

  1. Angaben über Beschaffenheit, Zusammensetzung, Eignung oder Verwendbarkeit der Kaufsache bedeuten ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung der Verkäuferin keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften.
  2. Die Haftung der Verkäuferin für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers, sowie Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). Insoweit haftet die Verkäuferin für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet die Verkäuferin aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.
  3. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Soweit die Schadenersatzhaftung der Verkäuferin gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflichten

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Mängelrügen sowie Gewichtsbeanstandungen müssen unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich oder fernschriftlich erhoben werden. Für versteckte Mängel gilt Satz 2 entsprechend.
  2. Der Käufer verpflichtet sich, äußerliche Schäden der gelieferten Ware (Verpackungsschäden, Auftauschäden etc.) beim Empfang der Ware auf dem Frachtbrief zu vermerken und durch den Fahrer bestätigen zu lassen. Unterlässt er dies, gilt die Ware als mangelfrei. Gleiches gilt bei anstandsloser Übernahme der Ware durch den Beförderer, es sei denn, dass die Beförderung der Ware mit der Verpackung durch betriebseigene Transportmittel und betriebseigenes Personal der Verkäuferin erfolgt.
  3. Mängelrügen sind ausgeschlossen, sobald der Käufer die Ware weiterverkauft, weiter versandt oder mit ihrer Be- und Verarbeitung begonnen hat.
  4. Verzögert oder verweigert der Käufer die Abnahme der Ware, ist die Verkäuferin berechtigt, nach einer Androhung, deren Frist sich nach der Beschaffenheit der Ware und den besonderen Umständen des Geschäfts richtet, die Ware auf Kosten des Käufers zu lagern oder zu einem ortsüblichen Marktpreis eigenhändig zu verkaufen. Die Preisdifferenz trägt der Käufer. Die Androhung kann völlig unterbleiben, wenn die Ware dem Verderb ausgesetzt ist oder Gefahr droht oder sie aus anderen Gründen unzumutbar ist.

 

§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Buchmann GmbH in 88287 Grünkraut.
  2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Ravensburg als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

 

Stand März 2025