Mehr Transparenz beim Kauf von Fleisch und Wurst - das soll künftig, zunächst bei Schweinefleischprodukten verpflichtend, über eine gesetzliche Kennzeichnung erfolgen. Hierbei soll die Einstufung in fünf Kategorien erfolgen: 1) Stall > 2) Stall+Platz > 3) Frischluftstall > 4) Auslauf/Weide > 5) Bio (siehe Beispiel-Abbildung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft)
Immer mehr Verbraucher achten beim Kauf tierischer Produkte darauf, dass diese von Tieren aus artgerechter Haltung stammen. Mit der einheitlich gesetzlichen Kennzeichnung soll die Produktherkunft / Haltungseinstufung leichter ersichtlich und nachvollziehbar sein. Das 5-Kategorien-System soll ab August 2025 für inländische Erzeugnisse verpflichtend sein.
Mit unseren Produktlinien „Buchmann‘s BioRind“ (seit 2008), „Buchmann‘s LandSchwein“ (seit 2012) und „Buchmann‘s LandRind“ (seit 2019) fördern wir schon seit vielen Jahren die artgerechte Tierhaltung, die Stärkung unserer Region (insbesondere der teilnehmenden Landwirte, die in eine ent-sprechende Haltung für mehr Tierwohl investieren) und mehr Transparenz für den Verbraucher. Weitere Infos hierzu finden Sie auf der Seite „Aus der Region“
Informationen zur gesetzlichen Tierhaltungskennzeichnung erhalten Sie hier: www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierhaltungskennzeichnung/tierhaltungskennzeichnung.html
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